Vor der ersten Therapieeinheit
Um die Therapie starten zu können (mit Ausnahme einer präventiven Physiotherapie), benötigen Sie eine ärztliche Überweisung.
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Überwiesung für Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik mit der möglichen maximalen Anzahl an Therapieeinheiten (meist 10x 30/45min Physiotherapie + 15min Heilmassage). Damit Sie von Ihrer Krankenkasse nach Ende der Therapie einen Anteil der Kosten erstattet bekommen, müssen Sie die Überweisung bei manchen Krankenkassen vor Therapiestart bewilligen lassen. Dies ist persönlich, online, per Post, per Fax oder per Email möglich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Auch für eine osteopathische Behandlung ist eine Überweisung erforderlich. Bisher ist die SVS die einzige Pflichtversicherung, die einen Kostenanteil übernimmt; hierfür ist eine Bewilligung direkt bei der Krankenkasse nötig. Zusatzversicherungen übernehmen meist die Kosten für eine osteopathische Behandlung.
Jede Therapieeinheit ist jeweils direkt nach der Behandlung einzeln zu bezahlen. An meinem Standort im 13. Bezirk ist nur Barzahlung möglich. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen sind hier leider NICHT möglich. Am Standort im 8. Bezirk sind sowohl Bar- als auch Bankomatkartenzahlung möglich.
Zur ersten Therapieeinheit
Zur ersten Therapieeinheit bringen Sie bitte
- die (bewilligte) ärztliche Überweisung und
- etwaige Befunde (Röntgen, MR, CT, Entlassungsbrief, OP Bericht etc.)
mit.
Diese Einheit nutze ich hauptsächlich dazu, mir ein Bild von Ihnen und Ihrem Beschwerdebild zu machen. Dies geschieht infolge einer Anamnese, wobei ich diagnosebezogene relevante persönliche Informationen von Ihnen einhole, und einer physiotherapeutischen/ostheopathischen Untersuchung. Dadurch kann ich mit Ihnen gemeinsam Therapieziele erarbeiten und somit den weiteren Therapieverlauf festlegen.
Nach der letzten Therapieeinheit
Nach der letzten Einheit bekommen Sie von mir eine Sammelrechnung mit allen durchgeführten Terminen. Diese Rechnung können Sie mit der bewilligten Überweisung und einem Zahlungsnachweis (bei Barzahlung auf der Honorarnote vermerkt) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Kasse einen Anteil rückerstattet. Zusatzversicherungen übernehmen meist den Rest der Kosten.
Termine können bis zu 24 Stunden vor der Einheit telefonisch oder per Mail abgesagt werden. Sollten Termine nicht rechtzeitig abgesagt und nicht wahrgenommen werden, behalte ich mir vor, den vollen Betrag in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht und refundiert werden.